Aushängezeitraum: 26.04.2023
Aus gegebenen Anlass und durch vermehrtes Auftreten von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in ganz Europa wird auf die 2. Novelle der Geflügelpest-Verordnung (BGBl 2007/309) verwiesen. Die „stark erhöhte Risikogebiete“ wurden in der Geflügelpest-Verordnung erweitert.
Es sind alle Gemeinden durch den Anschlag an die Amtstafel zu informieren. Der folgende Text und die Beilage 1 der 2. Novelle (BGBI. II 22/2023) mit der zugehörigen Gemeinde sind auszuhängen. Der Aushang vom 10. Jänner ist somit ungültig und wird mit diesem Schreiben ersetzt.
Geflügelpestverordnung 2. Novelle
Bundesgesetzblatt
3. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 108/2023 (306 KB) - .PDF
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