Rundschreiben, Geflügelpest-VO - Hinweis 2023

Aushängezeitraum: 18.01.2023 - 25.04.2023

Aus gegebenen Anlass und durch vermehrtes Auftreten von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in ganz Europa wird auf die 2. Novelle der Geflügelpest-Verordnung (BGBl 2007/309) verwiesen. Die „stark erhöhte Risikogebiete“ wurden in der Geflügelpest-Verordnung erweitert.

Es sind alle Gemeinden durch den Anschlag an die Amtstafel zu informieren. Der folgende Text und die Beilage 1 der 2. Novelle (BGBI. II 22/2023) mit der zugehörigen Gemeinde sind auszuhängen. Der Aushang vom 10. Jänner ist somit ungültig und wird mit diesem Schreiben ersetzt.

Geflügelpestverordnung 2. Novelle

Bundesgesetzblatt