Neue Regeln für "E-Mopeds"

E-Moped

Das gilt ab 1. Oktober 2026 

Worum geht es? 

Sogenannte „E-Mopeds“ - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.

03.08.2026